AGB

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1) Geltung

  1. Für sämtliche Lieferungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen; sie gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen
  2. Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall auf sie nicht Bezug genommen worden ist. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Von uns schriftlich anerkannte abweichende oder zusätzliche Bedingungen haben in jedem Fall nur Geltung für den Einzelvertrag.


2) Vertragsabschluss - Stornierungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
  2. Sämtliche Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind erst angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
  3. Wird ein Auftrag durch den Besteller innerhalb einer Woche nach Auftragseingang storniert, berechnen wir 15% der Auftragssumme, mindestens jedoch 50,- €; danach bis zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft 50%. Stornierungen von Sonderanfertigungen sind nur in Einzelfällen nach Absprache und vor Fertigungsbeginn möglich.
  4. Unserem Angebot beigefügte Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe, Farbmuster etc.) sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, wir bezeichnen sie schriftlich als verbindlich.   
  5. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsveränderungen oder -ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3) Preise

  1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer entsprechend dem zur Zeit der Lieferung gültigen Satz. Sie basieren auf unserer derzeitigen Kostenlage mit folgender Maßgabe: Erhöhen sich die Kosten für Rohstoffe oder andere, die Produktion betreffende Kosten und erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist der Verkäufer berechtigt einen entsprechenden Kostenzuschlag zum Preis vorzunehmen.
  2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht und Zustellung gehen zu Lasten des Käufers oder werden in der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen.
  3. Abladen und Aufstellen der Ware sind in unseren Leistungen nicht enthalten.


4) Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung ist innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto aus dem Warenwert oder innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Frachtkosten (Auslagenersatz) sind ohne Abzug sofort zu bezahlen.
  2. Als Zahlungseingang betrachten wir bei bargeldloser Zahlung die unwiderrufliche Gutschrift auf unserem Konto.
  3. Bei Erstgeschäften oder Aufträgen zu Sonderanfertigungen bzw. bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers sind wir befugt, Vorauskasse vor Auslieferung bzw. vor Fertigungsbeginn zu verlangen.
  4. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugsschaden gemäß §288 BGB gelten zu machen. Der Nachweis hiervon abweichenden Verzugsschadens bleibt jeder Vertragspartei vorbehalten. 
  5. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus einem mit uns bestehenden Vertrag länger als 30 Tage in Verzug, hat er seine Zahlung eingestellt oder ist nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, werden unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen mit dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Stundungen oder sonstige Zahlungsaufschübe enden.

 

5) Lieferung

  1. Für den Lieferumfang ist unsere Bestätigung (siehe 2) b.) maßgeblich. In Verzug geraten wir in jedem Fall erst mit schriftlicher Mahnung des Bestellers. Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist.
  2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung behalten wir uns gegenüber dem kaufmännischen Besteller in jedem Fall vor. 
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die wir jeweils gesondert in Rechnung stellen können.
  4. Grundsätzlich beinhalten unsere Lieferungen keine Befestigungsmittel für die ortsfeste Montage. Dafür notwendige Befestigungsmittel sind durch den Besteller eigenverantwortlich und entsprechend der örtlichen Anforderungen vorzuhalten.

 

6) Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn wir die Lieferung vornehmen oder Versendungskosten übernommen haben.
  2. Eventuelle Rücksendungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Rücksendungen sind vom Absender so zu verpacken, dass keine Transportschäden entstehen können.Sollte etwas nicht in Ordnung sein, muss der Empfänger dies unbedingt in Anwesenheit des Fahrers auf dem Frachtbrief des Spediteurs vermerken und uns umgehend informieren. Bei Beanstandungen geht jeder Schadensersatzanspruch verloren, wenn der Empfänger keinen entsprechenden Schadensvermerk bei der Quittungsleistung anbringt.


7) Gewährleistung     

  1. Die Ansprüche des Käufers aus von uns zu vertretenden Mängeln der Kaufsache verjähren nach 5 Jahren. Risse im Holz (Haarrisse) sowie Harzfluss bei Nadelhölzern stellen keinen Mangel der Kaufsache dar. Sie sind Ausdruck der natürlichen Eigenschaften des Naturwerkstoffes Holz. Schäden an Anstrichen und Lackierungen unterliegen nicht der Sachmangelgewährleistung. Feuerverzinkte Stahlteile besitzen eine typische Oberflächenstruktur, die auch bei farbbeschichteten Teilen sichtbar bleibt. Dies stellt keinen Mangel dar und unterliegt somit nicht der Gewährleistung.
  2. Wir leisten nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb einer unter Berücksichtigung unserer Liefer- und Leistungsmöglichkeiten angemessenen Frist mindestens zweimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.
  4. Weist der Liefergegenstand ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften nicht auf, kann der Besteller anstelle der vorstehenden Gewährleistungsrechte Schadenersatz verlangen im Rahmen des erkennbar gewordenen Zwecks der Zusicherung. Für darüber hinausgehende Mangelfolgeschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen.

 

 8) Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung - gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bis zur Zahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen (Kontokorrentforderungen) aus der Geschäftsverbindung - einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung hereingegebener Schecks.
  2. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit und bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  3. Be- und Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt in unserem Auftrag und zwar unentgeltlich und ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung unserer Ware mit anderen Erzeugnissen erwerben wir Miteigentum an den entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung. Für die entstehenden neuen Erzeugnisse gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  4. Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Bestellers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und dass der Besteller diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt

 

9) Allgemeiner Haftungsausschluss 

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist oder eine Einstandsverpflichtung auch für einfache Fahrlässigkeit besteht, weil für das Vertragsverhältnis wesentliche Pflichten oder solche Pflichten verletzt sind, deren Nichterfüllung typischerweise Schäden an Leib und Leben mit sich bringt.

 

10) Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien 71364 Winnenden. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Waiblingen als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, die Bestimmungen der einheitlichen Kaufgesetze sind ausgeschlossen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


Stand: Dezember 2021

Nusser Stadtmöbel GmbH & Co. KG
Max-Eyth-Str. 33
71364 Winnenden